Internet-Rechtslage

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Accademia Italiana Mainz

 

§ 1
Allgemeines

(1)Wer sich zu einer der
Veranstaltungen der Accademia Italiana Mainz, nachfolgend AIM genannt, anmeldet, erkennt die AGB und die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.

(2)Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der AIM. Insoweit tritt die AIM nur als Vermittler auf.

(3)Rechtsgeschäftliche Erklärungen
(z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus
diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer
kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, Email, Homepage
der AIM). Erklärungen der AIM genügen der Schriftform, wenn eine
nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

§ 2

Anmeldung und Vertragsschluss

(1)Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2)Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur
Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung der AIM (Anmeldebestätigung) zustande.              Die Anmeldebestätigung dient als Teilnahmeausweis und ist zu den Veranstaltungen mitzubringen.

(3)Sofern ein Dritter (Arbeitgeber,Behörde o. a.) das Entgelt und die besonderen Kosten übernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
erforderlich. Absatz 2 gilt entsprechend.

(4)Mündliche oder fernmündliche
Anmeldungen sind abweichend von § 1 Absatz 4 verbindlich, wenn sie durch die AIM schriftlich angenommen werden.

(5)Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der AIM als Veranstalterin und d. Anmeldenden begründet.

(6)Die AIM darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

§ 3

(1)Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der AIM. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen
Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.

(2)Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.

(3)Ratenzahlung ist grundsätzlich nur bei Veranstaltungen möglich, die im Programm mit dem Vermerk „Ratenzahlung“ gesondert ausgewiesen sind. Die Fälligkeitstermine
für die einzelnen Raten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.
Bei Verzug mit zwei aufeinander folgenden Raten oder einem Gesamtbetrag, der zwei Raten entspricht, wird die gesamte Restsumme sofort fällig.

§ 4

Personenbezogene Entgeltermäßigung

(1)Die Höhe und die Voraussetzungen für eine Entgeltermäßigung bzw. Entgeltbefreiung ergeben sich aus der von der AIM beschlossenen Rahmenentgeltordnung. Auf Studienreisen, Prüfungsentgelte und Materialkosten werden keine Ermäßigungen gewährt.

(2)Der Ermäßigungsanspruch und seine tatbestandsmäßigen Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung, spätestens jedoch einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn, geltend gemacht und nachgewiesen werden.

(3)Die Ermäßigung aufgrund Sozialhilfebezuges oder Arbeitslosigkeit wird gegen Vorlage eines entsprechenden aktuellen Nachweises, der nicht älter als 3 Monate
ist, gewährt.

§ 5

Organisatorische Änderungen

(1)Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten / einer Dozentin angekündigt wurde.

(2)Die AIM kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3)Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten / einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen
Ersatztermin besteht jedoch nicht.

§ 6

Rücktritt und Kündigung durch die AIM

(1)Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine
Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die AIM vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht. Wenn die AIM eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer/innenzahl durchführen will, wird im
Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.

(2)Die AIM kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die AIM nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise
nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

(3)Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der AIM abgesagt werden muss.

(4)Die AIM kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und
Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung,

Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der AIM,

Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des
Alters oder der sexuellen Identität,

Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,

Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die AIM den/die Teilnehmer/in auch von eine Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der AIM wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

§ 7

Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/in

(1)Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.

(2)Bei späterer Abmeldung bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr i. H. v. 30% des Entgeltes, mindestens jedoch von 10 Euro erhoben. Entgelte unter 10 Euro werden in voller Höhe fällig. Besondere Kosten sind in voller Höhe zu zahlen.

(3)Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des
Entgeltes und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers / der Teilnehmerin.

(4)Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(5)Der/Die Teilnehmer/in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach § 5 Absatz 2 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

(6)Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der AIM abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird von der AIM schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

(7)Erstattungen können in der Regel nur unbar erfolgen.

§ 8

Ummeldung

(1)Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der AIM erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.

(2)Für jede Ummeldung innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro erhoben. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Ummeldung.

§ 9

Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des
Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich möglich.

§ 10
Urheberschutz

(1)Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor
erteilte Genehmigung der AIM nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

§ 11
Datenschutz

Die Accademia Italiana Mainz unterliegt den Regelungen des rheinland-pfälzischen
Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der
Verwaltung der Veranstaltungen setzt die AIM automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer,Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken
wird die Einteilung in Altersgruppen, die Angabe männlich/weiblich
anonymisiert weiterverarbeitet. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank der AIM übermittelt. Durch Unterschrift auf der Anmeldekarte stimmen die Teilnehmerinnen der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.

§ 12
Haftung

(1)Schadenersatzansprüche des Vertragspartners / der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers / der Teilnehmerin gegen die AIM sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.

(2)Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die AIM Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin.

(3)Die AIM übernimmt keine Haftung für Schäden und Unfälle jeder Art sowie bei Verlust von persönlichem Eigentum. 


§ 13
Bildungsurlaube, Studienreisen, Prüfungen und Langzeitkurse

Für Bildungsurlaube, Prüfungen, Langzeitkurse und die von der AIM durchgeführten Reisen ins In- und Ausland gelten besondere Bedingungen.

§ 14
Schlussbestimmungen

(1)Das Recht, gegen Ansprüche der AIM aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der AIM anerkannt
worden ist.

(2)Ansprüche gegen die AIM sind nicht abtretbar.

(3)Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht
berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.

(4)Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Accademia Italiana Mainz treten am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kommen erstmalig zur Anwendung für alle Veranstaltungen, die ab dem 01.01.2013 beginnen.

Gerichtsstand ist Mainz am Rhein